02.06.02  Abstimmung vom 2. Juni 2002
 
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Fristenregelung (Schwangerschaftsabbruch)

JA: Bis zur 12 Woche kann eine Schwangerschaft unterbrochen werden. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch mit Arzt oder Ärztin. Damit wird die geltende Praxis liberalerer Kantone festgeschrieben. Frauen bzw. Paare sollen selber entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft unterbrechen wollen oder nicht.



Initiative "für Mutter und Kind"

NEIN: Die Initiative kommt aus extremistisch-religiösen Kreisen. Sie verlangt Bestrafung, für alle die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Sogar Frauen, die durch Vergewaltigung schwanger werden, sollen mittels Strafdrohung gezwungen werden, die Schwangerschaft nicht abzubrechen.



Links
https://www.fristenregelung.ch/d/facts/argumentation.html