09.02.03  Abstimmung vom 9. Februar 2003
 
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Änderung der Volksrechte

Eine technische Vorlage, die kaum Wellen wirft: Bundesrat und Parlament wollen mit der „allgemeinen Volksinitiative“ ein zusätzliches Volksrecht einführen. 100 000 Schweizerinnen und Schweizer können damit neu auch Gesetzesänderungen anregen. „Anregen“ heisst, dass es am Parlament liegt, die Vorschläge sachgerecht umzusetzen. Ausserdem soll das Volk künftig auch über Staatsverträge abstimmen können. Die Befürworter (FDP, CVP) loben die „massvolle Reform“. Die Gegner (SP, Grüne, SVP) wollen lieber keine als diese.


Spitalfinanzierung

Eine komplizierte und technische Vorlage, über die abgestimmt werden muss, weil eine Krankenkasse das Referendum ergriffen hat. Auch bei einer Behandlung in der Halbprivat- oder Privatabteilung eines subventionierten Spitals müssen sich die Kantone an den Kosten der obligatorisch versicherten Leistungen beteiligen. Dies hat das Eidgenössische Versicherungsgericht klargestellt. Müsste dieses Urteil sofort umgesetzt werden, so gerieten die Kantone in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Ein Bundesgesetz entschärft das Problem: Es sieht einen stufenweisen Übergang vor. Wird das Gesetz abgelehnt, droht ein Chaos. Alle Parteien tragen dieses Bundesgesetz mit. Nur die Billigkrankenkasse Assura ergriff das Referendum.