16.05.04  Urnengang vom 16. Mai 2004
 
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Bern

Kanton Bern

Tram Bern West

Künftig soll ein Tram die überlasteten Buslinien ersetzten und das Stadtzentrum mit Bümpliz und Brünnen verbinden. Kantonsparlament und die Stimmberechtigten haben sich bereits dafür ausgesprochen. Jetzt hat ein Komitee um SVP-Grossrat Fuchs gegen den 47 Millionen-Kredit das Referendum ergriffen.
 



Stadt Bern

Totalrevision des Reglements über die politischen Rechte

Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die Mitwirkung der Quartierbevölkerung in Fragen, die sie besonders betreffen. In der Praxis ist das bereits eingeführt. Für die sechs Stadtteile gibt es je eine Organisation, die als offizielle Ansprechpartnerin der Stadt fungiert. Was jedoch fehlt, ist die rechtliche Grundlage dazu. Bei einer früheren Abstimmung wurde die Frage der Quartiermitwirkung mit einem umstrittenen Modell zu Parteienfinanzierung verknüpft und floppte. Nun kommt ein abgespeckte Vorlage, ohne Parteienfinanzierung.


Viererfeld zum Wohnen

Mit der Umzonung des Viererfelds zwischen Länggasse und Äusserer Enge soll die Planungsgrundlage für den Bau eines zentrumsnahen Wohnquartiers mit geringer gewerblicher Nutzung geschaffen werden. In einem Bereich ist eine autofreie Siedlung geplant. Ziel: Die Abwanderung der Agglomerationsbevölkerung stoppen. Der Preis dafür ist das eines der letzten grossen Grünflächen auf Stadtgebiet verschwindet.


Zonenplan Fellerstrasse 11

Die Hochschule der Künste HKB will ihren Schulbetrieb künftig an einem einzigen Standort – an der Fellerstrasse in Bümpliz – zusammenführen. Damit dies möglich wird, muss der Zonenplan entsprechend angepasst werden.


Reglement über die Reklame in der Stadt Bern

Mit dem neuen Reklamereglement will die Stadt eine restriktive Plakatierungspolitik durchsetzen. Damit soll dem „Wildwuchs“ Einhalt geboten werden. Mit der Vorlage wird über das Ziel hinaus geschossen. So sind etwa genaue Vorschriften über die erlaubten Plakatgrössen vorgesehen. Unnötige Bürokratie. Ein Beispiel aus dem Reglement: „In den historischen Alleen sind innerhalb der Kronentraufzone keine Reklamen zulässig. Ausserhalb der Kronentraufzone werden Fremdreklamen bewilligt, sofern sie auf das Erscheinungsbild der Alleen Rücksicht nehmen.“ Kronentraufzone?