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Bund
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Einbürgerung junger Ausländer
der zweiten Generation |
Viele, die in der Schweiz aufgewachsen und von Schweizern nicht zu
unterscheiden sind, haben keinen Schweizer Pass. Neu sollen junge
Secondos (14 bis 24) erleichtert eingebürgert werden. Voraussetzungen
sind: Fünf Jahre Schulunterricht in der Schweiz. Seit zwei Jahren
in der gleichen Gemeinde. Integriert sein und eine Landessprache
sprechen. Nicht straffällig geworden sein. Solche Regelungen
gelten schon heute in 14 Kantonen, jetzt sollen sie überall
gelten. Linke und Bürgerliche sind dafür, dagegen sind
nur die SVP und rechte Splitterparteien.
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Bürgerrechtserwerb von Ausländern
der dritten Generation |
Wer als Ausländer der dritten Generation auf die Welt kommt,
soll bei Geburt automatisch Schweizer werden. Voraussetzung: Ein
Elternteil muss in der Schweiz aufgewachsen sein. Für Asylsuchende
gilt die Regelung nicht. Die Einbürgerung durch Geburt verhindert,
dass „Terceros“ Zweitklassmenschen sind. Und sie ist
ein wichtiger Schritt der Integration. Linke und Bürgerliche
sind dafür, dagegen die SVP und rechte Splitterparteien.
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Volksinitiative "Postdienste
für alle" |
Die Initiative will das heutige, defizitäre Poststellennetz
bewahren. Notfalls mit Steuergeld. Das soll Arbeitsplätze sichern.
Alte und Behinderte sollen schnell bei ihrer Post sein. Und: Poststellen
seien eine Belebung von Randregionen. Die Gegner verweisen darauf,
dass heute schon flächendeckende Postdienste vorgeschrieben
sind. Es müsse aber möglich sein, dass Postdienste auch
von einem Kiosk oder Geschäft übernommen werden können.
Weil das Internet Briefe überflüssig macht, müsse
sich die Post modernisieren können. Und es fehle am Geld. Linke,
Gewerkschaften und Konsumentenorganisationen sind dafür, Wirtschaft
und die bürgerlichen Parteien dagegen.
Mehr: NZZ
Online,
www.postfueralle.ch,
Schweizer Radio DRS
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Änderung des Erwerbsersatzgesetzes
(für Dienstleistende und bei Mutterschaft) |
In Europa ist die Schweiz das einzige Land, das noch keine Mutterschaftsversicherung
hat. Jetzt hat der Gewerbeverband eine äusserst moderate und wirtschaftsfreundliche
Vorlage lanciert. Nach der Geburt eines Kindes erhalten arbeitstätige Frauen
vierzehn Wochen lang vier Fünftel ihres Lohns. Der Betrag darf höchstens
172 Franken pro Tag sein. Bezahlt wird das mit je einem Lohnpromille der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer. Linke, Bürgerliche, Bauern und Gewerbe sind in seltener
Einigkeit dafür, quer steht nur die SVP.
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