26.09.04  Urnengang vom 26. September 2004
 
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Einbürgerung junger Ausländer der zweiten Generation

Viele, die in der Schweiz aufgewachsen und von Schweizern nicht zu unterscheiden sind, haben keinen Schweizer Pass. Neu sollen junge Secondos (14 bis 24) erleichtert eingebürgert werden. Voraussetzungen sind: Fünf Jahre Schulunterricht in der Schweiz. Seit zwei Jahren in der gleichen Gemeinde. Integriert sein und eine Landessprache sprechen. Nicht straffällig geworden sein. Solche Regelungen gelten schon heute in 14 Kantonen, jetzt sollen sie überall gelten. Linke und Bürgerliche sind dafür, dagegen sind nur die SVP und rechte Splitterparteien.

 
Bürgerrechtserwerb von Ausländern der dritten Generation

Wer als Ausländer der dritten Generation auf die Welt kommt, soll bei Geburt automatisch Schweizer werden. Voraussetzung: Ein Elternteil muss in der Schweiz aufgewachsen sein. Für Asylsuchende gilt die Regelung nicht. Die Einbürgerung durch Geburt verhindert, dass „Terceros“ Zweitklassmenschen sind. Und sie ist ein wichtiger Schritt der Integration. Linke und Bürgerliche sind dafür, dagegen die SVP und rechte Splitterparteien.

 
Volksinitiative "Postdienste für alle"

Die Initiative will das heutige, defizitäre Poststellennetz bewahren. Notfalls mit Steuergeld. Das soll Arbeitsplätze sichern. Alte und Behinderte sollen schnell bei ihrer Post sein. Und: Poststellen seien eine Belebung von Randregionen. Die Gegner verweisen darauf, dass heute schon flächendeckende Postdienste vorgeschrieben sind. Es müsse aber möglich sein, dass Postdienste auch von einem Kiosk oder Geschäft übernommen werden können. Weil das Internet Briefe überflüssig macht, müsse sich die Post modernisieren können. Und es fehle am Geld. Linke, Gewerkschaften und Konsumentenorganisationen sind dafür, Wirtschaft und die bürgerlichen Parteien dagegen.

Mehr: NZZ Online, www.postfueralle.ch, Schweizer Radio DRS

 
Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (für Dienstleistende und bei Mutterschaft)

In Europa ist die Schweiz das einzige Land, das noch keine Mutterschaftsversicherung hat. Jetzt hat der Gewerbeverband eine äusserst moderate und wirtschaftsfreundliche Vorlage lanciert. Nach der Geburt eines Kindes erhalten arbeitstätige Frauen vierzehn Wochen lang vier Fünftel ihres Lohns. Der Betrag darf höchstens 172 Franken pro Tag sein. Bezahlt wird das mit je einem Lohnpromille der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Linke, Bürgerliche, Bauern und Gewerbe sind in seltener Einigkeit dafür, quer steht nur die SVP.