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Urnengang vom:

13.Februar 11

Bund

Initiative für den Schutz vor Waffengewalt

Die Schweizer horten eine hohe Anzahl Schusswaffen bei sich zu Hause. Immer wieder erschiessen Affekt-Täter Familienangehörige oder sich selber. Deshalb sollen Armeewaffen statt privat im Zeughaus aufbewahrt werden. Wer Schusswaffen besitzen will, muss den Bedarf und seine Befähigung belegen. Und: Waffen werden zentral registriert. Jäger, Sportschützen und Sammler können weiterhin Waffen besitzen. Die bürgerlicher Gegner befürchten bürokratische Umtriebe und bangen um die Tradition des bewaffneten Schweizers. Angesichts all der Toten empfiehlt sich aber eine höhere Hürde für den privaten Schusswaffen-Besitz.